AGB
Anwendbarkeit und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, basieren die Verträge des Fotografen ausschließlich auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Vertragspartners sind nur dann gültig, wenn sie im Einzelfall schriftlich festgehalten wurden; ansonsten werden sie ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere bedeutet die Erfüllung von Vertragsleistungen durch den Fotografen keine Zustimmung zu abweichenden Bedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt nicht, wenn die unwirksame Bestimmung eine Hauptleistungspflicht betrifft. In solchen Fällen treten an die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Dass der Fotograf einzelne oder alle ihm zustehenden Rechte nicht ausübt, bedeutet keinen Verzicht auf diese Rechte.
Gestaltungsfreiheit
Sofern nicht anders vereinbart, hat die Fotografin vollständige künstlerische Freiheit bei der Aufnahme und Bearbeitung der Fotos. Der Kunde ist mit dem Bildstil der Fotografin vertraut und akzeptiert, dass dieser unscharfe Hintergründe und nicht originalgetreue Farben umfassen kann. Reklamationen in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen. Änderungswünsche des Auftraggebers können zu zusätzlichen Kosten führen.
Zahlung
Wenn nicht schriftlich ein Zahlungsziel vereinbart wurde, ist das Honorar unmittelbar nach Rechnungsstellung fällig. Bei vereinbartem Zahlungsziel sind die Rechnungen spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung spesen- und abzugsfrei zu bezahlen. Barzahlung ist nicht gestattet.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Lichtbilder und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützte Werke gemäß §§ 1, 3, 4 UrhG. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte (§§ 14ff, 73ff UrhG) liegen ausschließlich beim Fotografen. Der Fotograf besitzt das ausschließliche Verwertungsrecht, das die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Vorführung einschließt. Eine Nutzung ist nur mit schriftlicher Nutzungsbewilligung des Fotografen zulässig. Die Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern/Filmen in Onlinedatenbanken oder auf Datenträgern ist nur mit einer schriftlichen Vereinbarung gestattet. Das Recht auf eine Sicherungskopie bleibt unberührt. Der Vertragspartner muss bei jeder Nutzung der Bilder die Herstellerbezeichnung „Foto: © Kameralaus“ deutlich sichtbar anbringen. Änderungen an den Lichtbildern bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Fotografen, es sei denn, die Änderungen sind für den bekannten Vertragszweck erforderlich. Jegliche Bearbeitung, Veränderung oder Weiterverarbeitung der Fotografien, die über übliche Anpassungen (z.B. Bildgröße oder Format) hinausgeht, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Fotografin (§ 23 UrhG).
Bei Verletzung der Urheber- oder Leistungsschutzrechte hat der Fotograf zivilrechtliche Ansprüche gemäß §§ 81ff UrhG, einschließlich Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz. Bei Verletzung der Herstellerbezeichnungspflicht steht dem Fotografen ein Anspruch auf immateriellen Schadenersatz zu.
Eigentum an Bilddateien
Das Eigentum an den Bilddateien bleibt beim Fotografen. Ein Anspruch auf Übergabe digitaler Bilddateien und deren Nutzung im Rahmen der erteilten Nutzungsbewilligung besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und bezieht sich ausschließlich auf eine einvernehmlich festgelegte Auswahl der Bilddateien.
Datenschutz
Der Auftraggeber stimmt der Speicherung seiner für den Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten und deren Weitergabe an Dritte (wie Druckerei, Homepage, Online-Voransicht, Soziale Medien) zu. Die Fotografin verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Vertraulichkeitspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche während des Fotoshootings erhaltenen Informationen über Arbeitsmethoden, Techniken, kreative Ansätze und sonstige Geschäftsgeheimnisse der Fotografin gemäß § 2 GeschGehG vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Keine Nachahmung und Nachstellung
Der Kunde verpflichtet sich, keine im Rahmen des Fotoshootings beobachteten oder erlernten kreativen Techniken, Arbeitsabläufe oder stilistischen Ansätze zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, zu kopieren oder nachzuahmen, weder direkt noch indirekt (§ 4 Nr. 3 UWG). Dies gilt insbesondere für die Nachstellung spezifischer Bildkompositionen oder Arbeitsprozesse, die durch die Fotografin entwickelt wurden.
Vertragsstrafe bei Verstößen gegen Vertraulichkeit und Nachahmung
Im Falle eines Verstoßes gegen die Vertraulichkeitspflicht (§ 3 dieser AGB) oder bei unberechtigter Nachahmung von Arbeitsmethoden, Techniken, Bildkompositionen oder sonstigen kreativen Ansätzen verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 Euro je Verstoß.
Vertragsstrafe bei unbefugter Nutzung der Fotografien
Wird das Urheberrecht der Fotografin durch die unbefugte gewerbliche Nutzung oder Veröffentlichung der Fotografien verletzt, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro je Verstoß, unbeschadet des Rechts der Fotografin, darüber hinausgehenden Schadensersatz geltend zu machen (§ 97 UrhG).
Geltendmachung von Schadensersatz
Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt von der Vertragsstrafe unberührt.
Zustandekommen des Vertrags und Angebotsauswahl
Ein Vertrag zwischen der Fotografin und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Ein konkreter Termin für das Fotoshooting wurde zwischen der Fotografin und dem Kunden vereinbart und von beiden Parteien bestätigt, und der Kunde hat eines der auf der Webseite der Fotografin veröffentlichten Angebote schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt und ausgewählt.
Bis zur Mitteilung der Angebotsauswahl durch den Kunden sowie der Terminbestätigung durch die Fotografin kann sowohl der Kunde als auch die Fotografin das Fotoshooting ohne Angabe von Gründen und ohne Kostenfolgen absagen.
Nach der Angebotsauswahl durch den Kunden und der Bestätigung des Termins durch die Fotografin ist der Vertrag für beide Parteien verbindlich.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu finden, die der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.